Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Strafrecht und Strafverteidigung Neuss

Rechtsanwalt für Strafrecht Neuss - Hausdurchsuchung in Neuss? - Strafverteidiger Neuss

Rechtsanwalt für Strafrecht, Neuss

Strafverteidiger Odebralski: Ansprechpartner bei Hausdurchsuchung, Festnahme und Vorladung als Beschuldigter in Neuss

Das schöne Neuss im Rheinland ist zwar eher berühmt für sein Schützenfest, oder Deutschlands beliebteste Großfamilie, als für seine Verbindung zum Strafrecht, jedoch passieren natürlich auch hier Vergehen und Verbrechen.

Besonders im Rahmen von eben erwähntem Schützenfest, bei dem, wie es für derartige Volksfeste typisch ist, auch viel Alkohol fließt, werden häufig Straftaten begangen.

Auch von Personen, die im nüchternen Zustand vielleicht niemals Worte wie Untersuchungshaft, Vorladung als Beschuldigter, oder Hausdurchsuchung mit sich in Verbindung bringen würden. Also wacht man nach einer langen Nacht auf dem Schützenfest in Neuss auf und plötzlich klingelt die Polizei – Hausdurchsuchung.

Die Betroffenen wissen in solchen Fällen häufig selbst gar nicht, was ihnen zur Last gelegt wird und sind mit der Situation überfordert, erst recht, wenn in den folgenden Tagen dann eine Vorladung als Beschuldigter ankommt, oder vielleicht sogar mit Untersuchungshaft gedroht wird.

In der Regel kennt man sich als Laie im Strafrecht nicht gut genug aus, um die Situation selbst richtig einschätzen zu können; Könnte Ihnen tatsächlich die Untersuchungshaft drohen, selbst wenn sie vielleicht unschuldig sind? Oder ist diese Vorladung als Beschuldigter vielleicht nur eine Methode der Staatsanwaltschaft, um sie unter Druck zu setzen? Darf die Polizei der Stadt Neuss bei Ihnen eigentlich einfach so eine Hausdurchsuchung durchführen?

All diese Fragen rund um das Strafrecht wird Ihnen jeder Anwalt sicher gerne beantworten. Fraglich ist dann nur, wie verlässlich die Informationen von einem x-beliebigen Anwalt sind. Hier geht es immerhin um Ihren Ruf, Ihr Vermögen, möglicherweise ja sogar um Ihre Zukunft und um Ihre Freiheit. Und ganz ehrlich: wenn man Ihnen im schlimmsten Falle sogar ein moralisch höchst verwerfliches Delikt zur Last legt (wie beispielsweise Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch von Kindern), dann ist guter Rat zunächst teuer. Hier benötigen Sie einen kompetenten Ansprechpartner der Sie richtig beraten kann.

Aber ganz gleich, welche Straftat man Ihnen vorwirft: Sie sollten Sie sich von einem Experten im Bereich des Strafrechts beraten lassen. Jemandem, der Worte wie Hausdurchsuchung, Vorladung als Beschuldigter, oder Untersuchungshaft nicht nur aus Lehrbüchern kennt, sondern mit all diesen Situationen beruflich täglich befasst ist und damit umzugehen weiß. Und jemanden, der diesbezüglich auf dem neusten Stand der Rechtsprechung ist und sich nicht nur förmlich als Fachanwalt für Strafrecht bezeichnet, weil es sich jählich 2 mal durch ein Fortbildungsseminar quält.

Ich biete Ihnen eine kompetente, umfassende und natürlich kostenlose telefonische Erstberatung an und werde Sie selbstredend auch gerne vor Ort am Gericht in Neuss in allen Sachen des Strafrechts vertreten.

Ihr Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

In Neuss ist es, gerade auf dem Gebiet des Strafrechts, bei Notfällen wie z.B. im Fall einer Festnahme, Verhaftung oder einer Durchsuchung von enormer Wichtigkeit, dass Ihr Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten, d.h. auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen stets für Sie erreichbar ist.

Sie erreichen mich in Notfällen über die Notfallrufnummer 0151 11632082 rund um die Uhr!

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